Der Anschlag auf den CSD in Berlin ist beim Schreiben dieses Textes etwa eineinhalb Wochen her.
Fassen wir doch mal zusammen, was darüber bekannt ist:
- Ein Arschloch tötete eine Frau und verletze mehrere weitere Personen in der Nähe des CSD. Die Tatwaffen waren ein Auto und eine Machete.
- Der mutmasliche Täter war Deutscher mit Libanesischen Wurzeln.
- Der Grund für die Tat liegt vermutlich in seiner menschenverachtenden Interpretation des Koran.
- Er war der Polizei schon in der Vergangenheit wegen Gewaltdelikten und seiner Nähe zu Gruppen aufgefallen, die den Koran ebenfalls menschenverachtend interpretieren. Sie hat ihn deswegen als Gefährder eingestuft, ihn aber nicht rund um die Uhr beschattet.
Einer representativ eingeschätzten Umfrage von heute zu Folge befürworten 83% die Forderung unseres Bundesinnenministers Dobrindt (CSU), elektronische Fussfesseln für Gefährder verstärkt einzusetzen1.
Das ist ein echt beeindruckendes Ergebnis! Kaum zu glauben, dass sich Konservative, Liberale, Linke und Alexander Dobrindt mal einig sind! Da kann doch was nicht stimmen, oder?
In der Tat, hier stimmt so einiges nicht. Es gibt bislang keine Untersuchung, die nahelegt, dass eine Fußfessel die Tat verhindert hätte.
Ein solches Gerät überwacht den Aufentahltsort einer Person und gleicht sie mit im Vorfeld definierten Zonen ab, die sie betreten oder nicht verlassen darf. Hält sie sich an einem unbefugtem Ort auf, gibt es einen Alarm und die Polizei versucht sie aufzuhalten.
Angenommen, der Täter hätte eine Fußfessel getragen, wie wahrscheinlich ist es, dass der Tatort gesperrt gewesen wäre? Schließlich geschah das Verbrechen nicht auf der offiziellen Veranstaltungsfläche.
Und gab es überhaupt Grund zur Annahme, dass sein fanatisches Weltbild zur Gewalt gegen die LGBTIQ*-Community bringen würde? Wir können mit Sicherheit davon ausgehen, dass in seinem Weltbild noch Platz für viele weitere mögliche Anschlagsziele gab.
Selbst wenn diese Fragen mit Ja beantwortet werden können, ist unklar, ob die Polizei es geschafft hätte, ihn zu stoppen, bevor es Verletze gibt. Wir hatten es ja schließlich mit einer Großveranstaltung zu tun, die mit viel Personalaufwand geschützt werden musste.
Doch selbst wenn sich herausstellen würde, dass mit dem Einsatz einer Fußfessel jegliche Gewalt vom Täter an diesem CSD ausgeschlossen worden wäre, müssen wir uns die Fage stellen „Wollen wir das überhaupt?“
Und auf diese Frage müssten die meisten der 83% Ja-Sager*innen eigentlich Nein antworten, sofern sie denn ehrlich sind.
Wir haben auf der rechten Seite des Politischen Spektrums sehr viele Menschen, die nicht wollen, dass Homo-, Bi-, Trans- und Intergeschlechtliche sowie queere und nonbinäre Personen sichtbar und gleichberechtigt sind oder überhaupt existieren. Einige missbrauchen dazu die Religionen2, andere schaffen das auch gottlos.
Diese Menschen sind doch insgeheim froh und denken, dass es die richtigen getroffen hat. Und dass der Täter kein Bio-Deutscher war, macht das Ganze für sie noch besser.
Doch warum sollten linksorientierte Personen etwas dagegen haben, dass ein Gefährder durch eine Fußfessel daran gehindert wird, den CSD anzugreifen?
Ganz einfach, weil sich niemand gegen eine Einstufung als Gefährder wehren kann!
Diese Einstufung wird durch die Polizei vorgenommen um die potentielle Gefahr, die von einer Person ausgeht, klassifiziern zu können3. Es muss kein Gericht angehört werden und es gibt auch keine Rechtsmittel, die gegen eine Einstufung eingelegt werden können.
Und das ist ja erstmal auch nicht nötig, da es sich ja um eine polizeiinterne Kategorie handelt, um Ressourcen besser nutzen zu können.
Fußfesseln sind aber ein Instrument der Justiz und nur mit richterlicher Zustimmung bei Straftäter*innen anwendbar.
Gefährder haben dagegen (noch) keine Straftat begangen, oder diese bereits abgebüßt. Sie sind also nach unserem Rechtsverständnis unschuldig, weil ihnen keine (neue) Schuld vor einem ordentlichen Gericht nachgewiesen werden konnte!
Das ist die Folge eines der wichtigsten Grundprinzipien unserer Demokratie: Gesetzgebung, Gesetzausführung und Rechtsprechung müssen strikt von einander getrennt werden!
Die Idee, so genannten Gefährdern Fußfesseln anzulegen oder sie vorbeugend zu inhaftieren untergräbt dieses Prinzip.
Und hier müssen wir scharf aufpassen! Wir dürfen uns nicht einmal für eine Sekunde dazu verleiten lassen, unverhandelbare Grundprinzipien der Demokratie oder Menschenrechte in Frage zu stellen, weil uns die Menschen, die es in der konkreten Situation maßgeblich betrifft, nicht sympathisch sind!
Die Menschenrechte gelten für alle Menschen, auch für Arschlöcher die CSD-Teilnehmer*innen angreifen! Die, die sie in Frage stellen, oder Ausnahmen fordern sind die wahren Gefährder, egal ob sie den Koran missbrauchen oder das Bundesinnenministerium.
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